Fristen berechnen mit dem DAK-Fristenrechner

Die DAK bietet Rechner für Fristen rund um Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit und Mutterschutz. Einen allgemeinen Rechner für Vertrags-, Gerichts- oder Behördenfristen gibt es nicht.

Das angezeigte Datum ist ein Richtwert. Prüfen Sie, ob der Rechner zu Ihrem Fall passt und welche gesetzliche Frist gilt. Bei Elternzeit hängt die Frist vom Alter des Kindes ab.

Welcher DAK-Rechner passt?

Die DAK bündelt ihre Online-Rechner im Arbeitgeberportal. Dort geht es neben Gehaltsdaten auch um bestimmte Fristen. Für die drei häufigen Anlässe gilt:

  • Arbeitsunfähigkeit: Der Rechner zeigt Fristen rund um eine Arbeitsunfähigkeit.
  • Elternzeit: Der Rechner hilft dabei, Anmeldefristen und Zeiträume zu planen.
  • Mutterschutz: Der Rechner berechnet Schutzfristen anhand des voraussichtlichen Geburtstermins. Nach der Geburt lässt sich die Berechnung mit dem tatsächlichen Geburtsdatum aktualisieren.

Wählen Sie den Rechner nach dem konkreten Anlass und nicht allein danach, dass eine Frist berechnet werden soll. Für eine Kündigungsfrist, eine Klagefrist oder eine Frist aus einem Vertrag ist ein spezieller DAK-Rechner für Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit oder Mutterschutz nicht automatisch geeignet.

Ergebnis des DAK-Fristenrechners prüfen

Klären Sie zuerst, welches Ereignis die Frist in Gang setzt und welches Datum dafür zählt. Bei einer geplanten Elternzeit ist das zum Beispiel der gewünschte Beginn. Beim Mutterschutz ist zunächst der voraussichtliche Geburtstermin relevant; nach der Entbindung zählt für die aktualisierte Berechnung der tatsächliche Termin.

Geben Sie die Daten in den passenden Rechner ein. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Datum des Ereignisses, für das die Frist gilt. Prüfen Sie besonders, ob Sie ein erwartetes oder bereits feststehendes Datum eingeben und ob der Rechner den passenden Zeitraum zeigt. Auf den öffentlich zugänglichen DAK-Seiten sind nicht für jedes Tool alle Eingabefelder und Berechnungsschritte erklärt. Gehen Sie deshalb nicht davon aus, dass der Rechner Sonderfälle berücksichtigt, die er nicht ausdrücklich nennt.

Bewahren Sie die Eingabedaten und das berechnete Ergebnis zusammen mit dem Schreiben oder Ereignis auf, auf das sich die Frist bezieht. So können Sie später nachvollziehen, von welchem Datum Sie ausgegangen sind. Bei einem Rechner, der Daten einer externen Seite nutzt, prüfen Sie außerdem die dort angezeigten Datenschutzinformationen, bevor Sie personenbezogene Angaben eingeben.

Elternzeit: sieben oder 13 Wochen

Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes muss die beschäftigte Person den Zeitraum grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform verlangen. Textform bedeutet, dass die Erklärung lesbar festgehalten wird und klar ist, von wem sie stammt. Für diese Zeit müssen Sie zugleich angeben, für welche Abschnitte der folgenden zwei Jahre Sie Elternzeit nehmen wollen.

Für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr gilt grundsätzlich eine Anmeldefrist von 13 Wochen. In diesem Zeitraum können bis zu 24 Monate der Elternzeit liegen. Die Frist hängt also davon ab, wann die gewünschte Elternzeit beginnt, nicht nur davon, wie lange sie dauern soll.

Die DAK-Seite zur Elternzeit hebt die Sieben-Wochen-Frist hervor und verwendet die Formulierung „schriftlich“. § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes unterscheidet jedoch zwischen sieben und 13 Wochen und verlangt Textform. Prüfen Sie deshalb die aktuelle gesetzliche Regelung für den eigenen Zeitraum, statt eine knappe Rechner- oder Informationsseite als vollständige Rechtsprüfung zu behandeln.

Mutterschutz hängt auch von der Geburt ab

Die reguläre Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei bestimmten Fällen, darunter Früh- oder Mehrlingsgeburten, beträgt die Frist nach der Geburt zwölf Wochen. Bei einer verfrühten Geburt werden außerdem nicht genutzte Tage der Schutzfrist vor der Geburt an die Zeit danach angehängt.

Der voraussichtliche Termin liefert daher zunächst einen Planungswert. Nach der Geburt kann sich die Berechnung ändern. Geben Sie dann den tatsächlichen Geburtstermin ein und prüfen Sie, ob ein besonderer Fall vorliegt. Seit dem 1. Juni 2025 gelten außerdem besondere Schutzfristen nach Fehlgeburten ab bestimmten Schwangerschaftswochen. Diese hängen von der Schwangerschaftswoche und weiteren Voraussetzungen ab; ein errechneter Geburtstermin allein reicht für ihre Einordnung nicht aus.

Wie gesetzliche Fristen berechnet werden

Bei gesetzlichen Fristen kommt es darauf an, wie die Frist beginnt und was innerhalb der Frist geschehen muss. Nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der Tag eines auslösenden Ereignisses grundsätzlich nicht mit. Beginnt eine Frist ausdrücklich am Anfang eines Tages, wird dieser Tag dagegen mitgerechnet. Für Wochen- und Monatsfristen gelten eigene Regeln für das Fristende. Sie lassen sich nicht immer bestimmen, indem Sie einfach eine bestimmte Zahl von Tagen addieren.

Auch Wochenenden und Feiertage verschieben einen Termin nicht automatisch in jedem Rechtsgebiet. Nach § 193 BGB zählt der nächste Werktag, wenn eine Erklärung abzugeben oder eine Leistung zu erbringen ist und der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag fällt. Für andere Fristarten gelten teilweise eigene Vorschriften. Wenden Sie diese allgemeine Regel daher nicht ungeprüft auf gerichtliche oder behördliche Fristen an.

Die DAK-Rechner sind auf bestimmte Sachverhalte zugeschnitten. Aus den allgemeinen Regeln folgt nicht, dass jeder Rechner den Ereignistag, Wochenenden oder Sonderfälle auf dieselbe Weise behandelt. Wenn der Ablauf für Ihren Fall entscheidend ist, gleichen Sie das Datum mit der konkreten gesetzlichen Vorschrift oder der zuständigen Stelle ab.

Wann Sie das DAK-Ergebnis zusätzlich prüfen sollten

Prüfen Sie das Ergebnis genauer, wenn sich der maßgebliche Termin geändert hat, mehrere Zeiträume geplant sind oder ein Sonderfall vorliegt. Das gilt etwa für eine Elternzeit nach dem dritten Geburtstag, eine verfrühte Geburt oder eine Frist, deren Ende auf ein Wochenende fällt.

Bei arbeitsrechtlichen oder gerichtlichen Folgen sollten Sie sich nicht allein auf ein berechnetes Datum verlassen. Die DAK weist bei ihren Rechnern darauf hin, dass die rechtlich verbindlichen Vorgaben aus Gesetz und Satzung folgen. Für eine Frist, die nicht zu den ausdrücklich unterstützten Rechnerfällen gehört, ist die passende Rechtsgrundlage entscheidend.