Rundfunkbeitrag abmelden: So nutzen Sie das Musterformular

Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen möchten, müssen Sie je nach Grund eine Befreiung beantragen oder die Wohnung abmelden. Eine Befreiung hebt die Zahlungspflicht für berechtigte Personen auf. Eine Abmeldung beendet die Anmeldung einer Wohnung, zum Beispiel wenn Sie die Wohnung aufgeben. Sozialleistungen oder eine anerkannte gesundheitliche Voraussetzung können einen Anspruch auf Befreiung begründen, nicht auf Abmeldung der Wohnung.

Viele sagen noch „GEZ“, aber für Anträge und Formulare ist der Beitragsservice zuständig. Verwenden Sie das offizielle Formular für Ihr Anliegen. Ein allgemeiner Musterbrief ersetzt weder den Befreiungsantrag noch den Nachweis Ihrer Berechtigung.

Abmelden oder Befreiung beantragen?

Es kommt darauf an, ob die Beitragspflicht für die Wohnung endet oder ob Sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Dafür hat der Beitragsservice getrennte Verfahren und Formulare.

Sie können die Wohnung unter anderem abmelden, wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, in eine Wohnung ziehen, für die bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag zahlt, oder eine zusätzliche Wohnung aufgeben. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und den Beitrag selbst weiterzahlen, müssen Sie Ihre Adresse ändern. Bei dauerhaft vollstationärer Pflege gibt es ein eigenes Formular. Nach einem Todesfall melden Sie die Wohnung mit einer Kopie der Sterbeurkunde ab. Wenn jemand in der Wohnung bleibt, muss diese Person die Wohnung auf den eigenen Namen anmelden.

Beantragen Sie eine Befreiung oder Ermäßigung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Wohnung weiter besteht. Bestimmte Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen können eine Befreiung erhalten. Menschen mit dem Merkzeichen RF erhalten unter den dafür geltenden Voraussetzungen eine Ermäßigung und zahlen dann ein Drittel des regulären Beitrags. Eine Behinderung oder ein geringes Einkommen allein begründet nicht automatisch einen Anspruch.

Formular für Abmeldung oder Befreiung

Öffnen Sie auf der Website des Beitragsservice den Bereich „Formulare“ und wählen Sie „Abmelden“ oder „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“. Wer wegen des Bezugs einer Leistung nicht zahlen muss, bleibt für die Wohnung angemeldet und beantragt eine Befreiung.

Für einen Befreiungs- oder Ermäßigungsantrag füllen Sie das Online-Formular aus. Drucken Sie es anschließend aus und unterschreiben Sie es. Reichen Sie es mit den erforderlichen Nachweisen ein. Wenn Sie schon angemeldet sind, brauchen Sie Ihre Beitragsnummer. Sie steht auf Schreiben des Beitragsservice und besteht aus neun Ziffern.

Ein selbst geschriebener Musterbrief ersetzt nicht die Angaben im offiziellen Antrag. Wenn Sie ein eigenes Anschreiben beilegen, nennen Sie darin kurz den Zweck der Unterlagen. Sie müssen trotzdem das offizielle Formular ausfüllen und die geforderten Nachweise einreichen.

Nachweise für die Befreiung

Bei einer Befreiung wegen Sozialleistungen müssen Sie dem Beitragsservice eine gut lesbare Kopie des Bescheids oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde schicken. Daraus müssen der Name der berechtigten Person und die bewilligte Leistung ersichtlich sein. Außerdem muss daraus der Zeitraum hervorgehen. Schicken Sie keine Originale, denn der Beitragsservice stellt ihre Rücksendung nicht sicher.

Prüfen Sie vor dem Antrag, für welchen Zeitraum der Nachweis gilt. Die Befreiung gilt grundsätzlich so lange wie der Leistungsbescheid. Ist der Nachweis zeitlich unbegrenzt, ist die Befreiung laut Beitragsservice auf drei Jahre begrenzt. Wenn die Befreiung endet, müssen Sie einen neuen Antrag stellen, sofern Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Rückwirkende Befreiung prüfen

Der Beitragsservice berücksichtigt eine Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend, wenn Sie für den zurückliegenden Zeitraum berechtigt waren. Die Frist wird ab dem Tag des Antrags berechnet. Entscheidend ist auch, ab wann der eingereichte Nachweis gilt. Stellen Sie den Antrag deshalb mit einem Bescheid, der den betreffenden Zeitraum abdeckt, und prüfen Sie dessen Anfangs- und Enddatum sorgfältig.

Diese Frist betrifft die rückwirkende Berücksichtigung. Sie sagt nichts darüber aus, wie lange eine laufende Befreiung gilt. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und der Nachweise auf. Notieren Sie sich auch das Ende der Befreiung, damit Sie bei fortbestehendem Anspruch rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.

Antrag vor dem Absenden prüfen

Prüfen Sie, ob Sie das richtige Verfahren gewählt haben: Melden Sie die Wohnung ab, wenn die Beitragspflicht endet. Beantragen Sie eine Befreiung oder Ermäßigung, wenn Sie persönlich dazu berechtigt sind. Bei einem Befreiungsantrag müssen Sie die Angaben im Nachweis lesen können. Außerdem muss der Nachweis zum beantragten Zeitraum passen. Reichen Sie Kopien statt Originalen ein und bewahren Sie Ihre Unterlagen auf.

Ein Antrag ist noch keine Bewilligung, und die Bearbeitung kann dauern. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Wohnung abmelden oder eine Befreiung beantragen müssen, vergleichen Sie Ihren Fall mit den Erläuterungen des Beitragsservice zum offiziellen Formular.