Die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes im Überblick

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist eine Bundesbehörde für die zivile Luftfahrt in Deutschland. Es erteilt Zulassungen für Luftfahrzeuge und bestimmte Betriebe, überwacht die Einhaltung von Vorschriften und erteilt Genehmigungen und Erlaubnisse. Mit diesen Aufgaben trägt das LBA zur Sicherheit im Luftverkehr bei, auch wenn sich Unfälle dadurch nicht vollständig verhindern lassen.

Der amtliche Name lautet Luftfahrt-Bundesamt. „Bundesluftfahrtamt“ ist eine verbreitete, aber ungenaue Bezeichnung. Neben dem LBA sind auch europäische Behörden, Landesbehörden, die Flugsicherung und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zuständig.

Zulassung und Aufsicht

Das LBA prüft, ob bestimmte Luftfahrzeuge, Unternehmen und Einrichtungen die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Je nach Zuständigkeit erteilt es Genehmigungen und kontrolliert danach, ob die Vorgaben weiterhin eingehalten werden. Bei Verstößen oder Sicherheitsbedenken kann die Behörde Maßnahmen ergreifen.

Viele Prüfungen des LBA finden lange vor einem einzelnen Flug statt. Das LBA prüft zum Beispiel, ob ein Instandhaltungsbetrieb für seine Aufgaben genehmigt ist und die dafür geltenden Anforderungen erfüllt. Es kontrolliert nicht jeden Flug unmittelbar vor dem Start.

Luftfahrzeuge und Lufttüchtigkeit

Ein Luftfahrzeug muss für den vorgesehenen Betrieb technisch geeignet und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Das LBA kümmert sich um Zulassungen und Nachweise. Je nach Zuständigkeit überwacht es Organisationen, die Luftfahrzeuge entwickeln, herstellen oder instand halten. Zu seinen Aufgaben gehören auch Lufttüchtigkeitszeugnisse, die Verkehrszulassung und die Führung der Luftfahrzeugrolle, also des amtlichen Verzeichnisses der Luftfahrzeuge.

Das LBA teilt sich die Zuständigkeit mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA): Sie genehmigt zum Beispiel neue Flugzeugmuster und größere Änderungen an ihrer Konstruktion. Nationale Behörden wie das LBA kümmern sich um viele laufende Genehmigungen und Kontrollen. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Genehmigung und den geltenden europäischen Regeln ab.

Unternehmen und sicherer Betrieb

Das LBA genehmigt und überwacht Luftfahrtunternehmen, soweit die Aufgabe in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Das LBA prüft, ob ein Unternehmen die Anforderungen für einen sicheren Betrieb erfüllt, und kontrolliert den Betrieb von Luftfahrtgerät. Bei diesen Kontrollen prüft die Behörde stichprobenartig auch ausländische Luftfahrzeuge.

Die Verantwortung für den täglichen Betrieb liegt beim jeweiligen Luftfahrtunternehmen. Das LBA prüft die Einhaltung der Anforderungen und greift ein, wenn es dafür einen Anlass gibt. Für Reisende bedeutet das: Die Behörde ist keine Stelle, an die man sich wegen einer gewöhnlichen Verspätung oder einer kurzfristigen Flugänderung wendet. Solche Anliegen richten sich in der Regel an die Fluggesellschaft.

Personal und Ausbildung

Das LBA kümmert sich um Erlaubnisse für Luftfahrtpersonal und überwacht bestimmte Ausbildungs- und Prüfstellen. Es erkennt auch Ausbildungsorganisationen und Stellen an, die flugmedizinische Untersuchungen durchführen. Wer eine Ausbildung beginnt oder eine flugmedizinische Untersuchung benötigt, kann in den Verzeichnissen des LBA nach anerkannten Stellen suchen.

Die Zuständigkeit hängt von der jeweiligen Berufsgruppe und dem konkreten Verfahren ab. Das LBA ist deshalb nicht pauschal für alle Beschäftigten im Luftverkehr zuständig. Insbesondere sollte man aus den Aufgaben des LBA bei Piloten und Pilotinnen nicht ableiten, dass es auch sämtliche Erlaubnisse anderer Luftfahrtberufe bearbeitet.

Luftsicherheit und Drohnen

Luftsicherheit schützt vor äußeren Gefahren, etwa vor Eingriffen, die den Betrieb eines Luftfahrzeugs bedrohen. Das LBA kontrolliert in seinem Zuständigkeitsbereich Sicherungsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen und lässt bestimmte Stellen zu. Diese Aufgaben ergänzen die technische Flugsicherheit, bei der es vor allem um den sicheren Zustand und Betrieb von Luftfahrzeugen geht.

Auch unbemannte Luftfahrzeuge, darunter Drohnen, gehören zu den Aufgabenfeldern des LBA. Je nach Einsatz und Kategorie bearbeitet die Behörde etwa Betriebserlaubnisse, bestimmte Genehmigungen, Prüfungen oder Registrierungen. Welche Anforderungen gelten, hängt vom konkreten Drohnenbetrieb ab. Eine allgemeine Aufgabenübersicht ersetzt daher nicht die Prüfung der Regeln für den jeweiligen Flug.

Flugsicherung und Unfalluntersuchung

Das LBA steuert den laufenden Flugverkehr nicht. Diese Aufgabe übernimmt die Flugsicherung: Sie legt zum Beispiel fest, welche Abstände zwischen Flugzeugen gelten und welche Routen sie im Betrieb nehmen. Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsorganisationen haben dabei unterschiedliche Aufgaben.

Für zivile Flugunfälle und schwere Störungen ist die unabhängige Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zuständig, nicht das LBA. Ihre Untersuchungen sollen Erkenntnisse liefern, mit denen sich künftige Unfälle verhindern lassen. Sie dienen nicht dazu, Schuld- oder Haftungsfragen zu klären.

Zuständigkeit im Einzelfall

Europäische Regeln sowie Bundes- und Landesbehörden teilen sich die Aufgaben in der Luftfahrt. Deshalb hängt die richtige Anlaufstelle vom Anliegen ab: Für eine Betriebsgenehmigung, eine Frage zur Pilotenlizenz und eine Beschwerde über eine Fluggesellschaft können unterschiedliche Stellen zuständig sein.

Wer einen Antrag stellen oder eine Frage zur Aufsicht klären will, sollte zuerst das Anliegen genau benennen. Danach lässt sich prüfen, ob das LBA oder eine andere Behörde zuständig ist. Für Drohnen und Luftfahrtpersonal sind die veröffentlichten Verzeichnisse und Hinweise des LBA ein praktischer Einstieg. Bei einem Flugunfall ist dagegen die BFU zuständig.