Eingruppierung nach TVV Entgelttabelle

Die TVV Entgelttabelle gilt für kommunale Versorgungsbetriebe. Sie ist beispielsweise für Betriebe der Energie- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder den öffentlichen Personenverkehr verbindlich. 2000 wurde die Vergütung dieser Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst herausgelöst und seitdem wurden die Beschäftigten schrittweise neu eingruppiert.

Wie ist die TVV Entgelttabelle aufgebaut?

Die TVV-Eingruppierung ergibt sich aus den Kriterien des öffentlichen Dienstes. Entscheidend für die Einsortierung in eine Gehaltsstufe ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Solange der Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, gleich, ob unbefristet oder befristet, zählt dies für die Einstufung. Angerechnet werden auch Zeiten des Grundwehrdienstes und Zivildienstes, jedoch keine Elternzeit. Strittig ist die Anerkennung von Ausbildungsjahren.

Was soll damit erreicht werden?

Damit soll der Zuwachs an Berufserfahrung entsprechend honoriert werden. Je länger ein Angestellter arbeitet, desto länger braucht er, um in die nächste Stufe eingruppiert zu werden. Die höchste Stufe ist nach 15 Jahren erreicht. Grundlage der Einstufung ist die regelmäßig ausgeübte Tätigkeit. Damit wird das Engagement des Beschäftigten für den Arbeitgeber gewürdigt und nicht wie früher allein sein Lebensalter.