Brandschutzverordnung in Hessen: Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen

Eine einzige Brandschutzverordnung für Hessen gibt es nicht, die Regelungen für den Brandschutz verteilen sich auf mehrere Gesetze und Verordnungen. Erwähnung verdienen das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie die Landesbauordnung. Diese beiden Dokumente enthalten die wichtigsten Bestimmungen.

Die grundsätzliche Organisation des Brandschutzes

Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz finden sich alle Aspekte rundum die Feuerwehr. Der Gesetzgeber hat zum Beispiel festgelegt, wie sich die freiwilligen Feuerwehren zu organisieren haben. Die örtlichen Feuerwehren werden zudem verpflichtet, bei großen Bränden Nachbargemeinden zu unterstützen. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass Kommunen bei Veranstaltungen einen Brandschutzdienst anordnen. Diesen Dienst übernimmt die lokale Feuerwehr, für die Kosten muss der Veranstalter aufkommen.

Der Bau von Wohnungen und anderen Gebäuden

Da die meisten Feuer in Gebäuden ausbrechen, ist der Brandschutz ein bedeutender Bestandteil der Landesbauordnung. Die Bauordnung verpflichtet Eigentümer, der Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen Zugang zur Immobilie zu gewähren. Das gilt auch für rückwärtige Häuser abseits der Straße. Zusätzlich dürfen Bauherren keine leicht entflammbaren Baustoffe verwenden. Holz brennt zwar, gehört aber nicht zur Kategorie der leicht entflammbaren Materialien. Wichtig ist, dass im Gebäude Rettungswege existieren. In jeder Wohnung müssen sich mindestens im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur ein Rauchmelder befinden.