Für die Rangrücktrittserklärung ein Muster verwenden

Wirtschaftliche Schwierigkeiten müssen für eine Firma nicht unmittelbar in die Insolvenz führen. Der Gesetzgeber hat mit der Rangrücktrittserklärung ein vertragliches Instrument geschaffen, bei drohender Überschuldung der Gesellschaft die Insolvenzantragspflicht abzuwenden. Diese Erklärung geben die Gesellschafter des Unternehmens ab und versuchen damit, ihr Geschäft zu retten.

Inhaltliche Kriterien und Auswirkungen

Die Gesellschafter erklären, ihre Rechte aus Darlehen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erst dann geltend zu machen, wenn die Ansprüche aller anderen Gläubiger, beispielsweise Banken, Lieferanten oder Kunden, befriedigt wurden. Sie treten im Rang zurück, ihre Forderungen werden nachrangig. Das bedeutet, dass diese Firmenverbindlichkeiten bei der Ermittlung der Überschuldung nicht mehr berücksichtigt werden müssen.

Inhaltlich sind die Anforderungen an eine Rangrücktrittserklärung jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben worden, so dass erst die aktuelle Rechtsprechung des BGH für mehr Klarheit gesorgt hat. Alle bestehenden Rangrücktrittserklärungen sollten daher auf ihre Rechtssicherheit überprüft werden. Die Rangrücktrittserklärung muss sowohl dem Insolvenz- als auch dem Steuerrecht Rechnung tragen.

Was ist zu beachten?

Die Rangrücktrittserklärung als Muster steht im Internet zur Verfügung. Gesellschaften sollten diese Muster-Formulare nutzen, in einer wirtschaftlich prekären Lage ist Rechtssicherheit für jede Firma existenziell. Die Formulierungen sollten übernommen werden, denn fehlerhafte Wortlaute können dazu führen, dass diese Forderungen ansonsten dennoch bilanziert werden müssen. Es empfiehlt sich gegebenenfalls das Hinzuziehen eines Experten.

Den Rangrücktritt nur zeitweilig zu befristen, reicht nach aktueller Rechtsprechung des BGH nicht aus. Er muss sich generell auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehen und zeitlich unbegrenzt sein. Die Rangrücktrittserklärung nach dem Muster für Gesellschafter des Unternehmens kann auch für fremde, außenstehende Gläubiger angewandt werden.

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