Zahlungsplan nach MaBV: Schutz für Bauherren

Wer sich seine Immobilie von einem Bauträger fertigen lässt, genießt besonderen gesetzlichen Schutz: Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt, dass die Bauherren die Kosten anteilig entsprechend des Baufortschritts bezahlen müssen. Das jeweilige Unternehmen darf weder Vorkasse noch beliebig Teilzahlungen verlangen. Der vorgegebene Zahlungsplan soll den potenziellen finanziellen Schaden von Kunden minimieren. Andernfalls würde sie eventuell große Summe überweisen, ohne dass der Bauträger entsprechende Leistungen erbringt.

Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Bauablauf

In Paragraf 3 der MaBV findet sich ein konkreter Zahlungsplan. Dieser besagt, welchen prozentualen Anteil ein Bauträger für einzelne Baufortschritte und Gewerke berechnen darf. Erwerben Käufer das Grundstück, darf er zu Beginn 30 % der Gesamtsumme verlangen. Der übrige Zahlungsplan der MaBV bezieht sich bei den Prozentwerten auf den Restbetrag. So dürfen die Unternehmen 40 % der verbliebenen Summe nach der Rohbaufertigstellung inklusive Zimmerarbeiten fordern. Für das Dach liegt der Anteil bei 8 %, für den Estrich bei 3 %, nach vollständiger Fertigstellung bei 5 %. Die gesamte Liste entnehmen Interessierte dem Gesetzestext.

Höchstzahl der Raten und Kontrolle

Insgesamt umfasst der MaBV-Zahlungsplan dreizehn Einzelpunkte. Bauträger dürfen aber nicht dreizehn Rechnungen ausstellen, sie müssen die Leistungen zu maximal sieben Teilzahlungen zusammenfassen. Die einzelnen Rechnungen sollten Bauherren prüfen und sich regelmäßig vor Ort ein Bild machen. Der gesetzliche Schutz wirkt ausschließlich dann, wenn sie die Rechtmäßigkeit der Rechnungsstellung überwachen. Der behauptete Baufortschritt muss tatsächlich vorhanden sein.

Fester Zahlungsplan am besten

Gute Bauträger lassen sich daran erkennen, dass sie bereits beim Vertragsabschluss einen fixen Ratenplan vorlegen. Kunden wissen auf dieser Basis, bei welchen Bauabschnitten welche Zahlungen anfallen. Das erhöht die Planungssicherheit. Sie sollten sich bei der Wahl des Bauträgers aber nicht allein auf den Zahlungsplan verlassen: Es empfiehlt sich ein Blick in die Geschäftsbedingungen und eine Recherche über Referenzobjekte des Dienstleisters.

Bild: bigstockphoto.com / ratmaner