SLVZ-Verzichtskunde: Keine Versicherung durch den Spediteur

Auftraggeber können ihrem Spediteur untersagen, in ihrem Namen eine Transportversicherung abzuschließen. In diesem Fall agieren sie als Verzichtskunde, auch Verbotskunde genannt. Die Konsequenz daraus ist, dass die Spedition keine Versicherungskosten in Rechnung stellt.

Der Grund für den Verzicht

Gewöhnlich verfügt ein SLVZ-Verzichtskunde über eine eigene Transportversicherung. Entsprechend würde eine zusätzliche Versicherung durch den Spediteur eine doppelte finanzielle Belastung ohne Mehrwert bedeuten. Der Verzicht lohnt sich für alle Unternehmen, die häufig die Dienste von Speditionen in Anspruch nehmen und eine günstige Police abgeschlossen haben.

Was gegen das Verbot spricht

Hält sich der Transportbedarf in Grenzen, empfiehlt sich das Versicherungsverbot nicht. Bei überschaubaren Mengen kosten Policen meist überdurchschnittlich viel Geld, Spediteure können die Waren günstiger versichern. Zudem ersparen sich Betriebe mit einer Versicherung über den Dienstleister bürokratischen Aufwand.

Verbot ohne eigene Versicherung

Verzichtskunden müssen keine eigene Transportversicherung abschließen. Allerdings existiert dann nur die übliche Haftung durch den Spediteur, die auf 5 Euro pro Kilogramm begrenzt ist. Übersteigt die Schadenssumme diesen Wert, bleiben Kunden auf dem darüberliegenden Betrag sitzen. Vor allem bei wertvollen Gütern ist deshalb ein ausreichender Versicherungsschutz eine wichtige Risikoabsicherung.