Stichtage im Blick mit dem DAK-Fristenrechner

Steht die Geburt des ersten Kindes an, geht es bei den werdenden Eltern hoch her. Da ist es gar nicht so einfach, den Überblick über notwendige Anschaffungen, Vorbereitungskurse und Arzttermine zu behalten. Auch der Antrag auf Mutterschutz oder Elternzeit will rechtzeitig abgegeben werden. Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt länger ausfallen, müssen ebenfalls Fristen beachten, damit die Lohnfortzahlung reibungslos funktioniert. Mit dem DAK Fristenrechner haben Versicherte die Stichtage, auf die es ankommt, im Blick.

Krankengeld und Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer

Angestellte, die weniger als sechs Wochen am Stück krankgeschrieben sind, erhalten ihren Lohn ohne Abzüge vom Arbeitgeber ausgezahlt. Vorausgesetzt, das Angestelltenverhältnis besteht ohne Unterbrechung mehr als vier Wochen. Fallen sie jedoch länger als sechs Wochen aus, übernimmt die Krankenversicherung die Lohnfortzahlung, allerdings nicht in voller Höhe. Üblich sind 70 bis 90 Prozent des Nettolohns. Mit dem DAK Fristenrechner sehen Arbeitnehmer Blick, ab wann sie statt ihres Gehalts Krankengeld erhalten. Dafür müssen sie lediglich das Datum eintragen, zu dem sie krankgeschrieben wurden. Sogenannte Ereignistage, an denen der Versicherte noch zur Arbeit erschien, werden vom DAK Fristenrechner allerdings nicht berücksichtigt.

Zeit fürs Kind rechtzeitig beantragen

Der Mutterschutz beginnt in Deutschland sechs Wochen vor der Geburt des Kindes. Je nachdem ob es sich um eine Einfach- oder eine Mehrlingsschwangerschaft handelt, endet er acht oder zwölf Wochen nach der Entbindung. Frischgebackene Mamas, die nach dem Mutterschutz in Elternzeit wollen, müssen ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes über Beginn und Dauer ihrer Elternzeit informieren. Auch Väter müssen die Zeit fürs Kind spätestens sieben Wochen im Voraus beantragen.

Zu den Rechnern der DAK gelangen Sie über diesen Link.