Vereinbaren zwei Privatpersonen den Verkauf eines Pferds, sollten sie dafür einen Kaufvertrag formulieren. Angesichts des meist hohen Kaufwerts sollten sie sich zuvor über alle wichtigen Inhalte eines Pferdekaufvertrags informieren, damit für keine der Seiten kostspielige Nachteile entstehen. Als Muster empfiehlt sich der Pferdekaufvertrag des FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung). Diesen können die Beteiligten auf ihre Zwecke anpassen.
Der Kaufgegenstand
Beide Parteien müssen in einem Pferdekaufvertrag von privat zu privat exakt festhalten, um welches Pferd es sich handelt. Deshalb gehören Daten wie der Name, die Eltern, das Alter, die Farbe und die Equidenpass-Nummer in den Vertrag. Der Käufer sollten prüfen, ob diese Angaben stimmen.
Die gesundheitliche Beschaffenheit
Gewöhnlich geht der Besitzerwechsel mit einer Kaufuntersuchung einher. Im Vertrag sollten alle Details stehen. So fragt sich, ob der Verkäufer oder der Käufer die Untersuchung in Auftrag gibt und bezahlt. Zudem müssen die Parteien bestimmen, was ein Tierarzt kontrollieren soll. Die Bandbreite reicht von einer klinischen Untersuchung über Bluttests bis hin zu einer Dopingprobe.
Konkretes zur Abwicklung und zur Gewährleistung
Ein privater Pferdekaufvertrag enthält den Kaufpreis, eventuell die Ratenhöhe und die Bankverbindung. Er regelt zusätzlich, ab wann das Eigentum auf den Käufer übergeht. Da der Kauf zwischen zwei Privatpersonen stattfindet, muss es keine Gewährleistung geben. Das ist der wesentliche Unterschied zu gewerblichen Verkäufen. Bei einem Privatverkauf können die Parteien frei bestimmen, ob sie eine Klausel für die Gewährleistung in den Vertrag aufnehmen.