Vergütung von Anwälten: Streitwerttabelle der RVG entscheidend

In Deutschland hat der Gesetzgeber im Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) festgelegt, wie viel Anwälte mindestens verlangen müssen. Insbesondere in zivilrechtlichen Verfahren sowie bei Auseinandersetzungen um Bußgelder gelten hierfür Satzgebühren, die Basis bildet die Streitwerttabelle des RVG.

Höhe richtet sich nach Streitwert

Das RVG beinhaltet eine Tabelle mit konkreten Satzgebühren. Bei einem Gegenstandswert von 500 Euro beträgt die Gebühr 45 Euro beim Faktor 1. Diese Gebühren erhöhen sich mit dem Gegenstandswert, aber nicht proportional. Liegt der Wert zum Beispiel bei 1.000 Euro, steigert sich die Gebühr nur auf 80 Euro. Welchen Faktor Juristen ansetzen dürfen, hängt vom Umfang und der Art der Tätigkeit ab. Auch dafür finden sich im Gesetz detaillierte Werte, nachzuschlagen im Vergütungsverzeichnis in der Anlage. Bei einer Klageerhebung gilt der Faktor 1,3, bei einem Streitwert von 500 Euro müssen Mandanten 58,50 Euro zahlen.

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Ermittlung des Streitwerts

In Gerichtsverfahren legen Richter den Streitwert fest, an dem sich neben der Anwaltsgebühr die Gerichtskosten bemessen. Bei außergerichtlichen Verfahren obliegt die Festsetzung dem Rechtsanwalt, der sich unter anderem an dem Gerichtskostengesetz orientieren muss. In einigen Fällen liegt der Wert klar auf der Hand: Will jemand einen Rechnungsbetrag über 1.000 Euro einklagen, ist diese Summe auch der Gegenstandswert. In anderen Auseinandersetzungen wie bei einem Streit um einen Gartenzaun fällt das Festsetzen schwerer, hier gibt es gewisse Ermessensspielräume.

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